Asbestentsorgung

Um Asbest nach den Vorschriften der TRGS 519 abbauen und entsorgen zu können, bedarf es sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten .

Die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) definiert besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten und bei der Abfallentsorgung.

Die Asbestsanierung von Lüftungsleitungen verlangt besonderes Fachwissen, um die Verbreitung der gefährlichen Asbestfasern über die Lüftungskanäle zu vermeiden.